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Wissen & Anleitungen

Korrekte Abrechnung nach Stunden bei Minijobs

Danuta Ratasiewicz · Mitarbeiter, Lohn & Gehalt, Experten-Tipp

Experten-Tipp: Arbeitszeit aus Stammdaten übernehmen bei MiniJob

Du beschäftigst einen Minijobber auf Stundenbasis mit 8 Stunden pro Woche ab dem 15.07.
In seinen Stammdaten ist die tägliche Arbeitszeit hinterlegt, z.B. so:

lexware-lohn-arbeitszeit01

Du möchtest die Soll-Stunden als bezahlte Stunden automatisch in die monatliche Abrechnung übernehmen (Schaltfläche Arbeitszeit aus Stammdaten übernehmen).

In unserem Beispiel sind die 8 Wochenstunden gleichmäßig auf 5 Wochentage verteilt. 
Selbstverständlich ist das eine rein rechnerische Verteilung. 
1,6 Stunden Arbeitszeit, also 1 Stunde und 36 Minuten pro Tag ist schon ein wenig schräg. 
In der Praxis wird die Arbeitszeit sicherlich in ganzen oder halben Stunden organisiert sein.

Nun weiter mit der Theorie…

lexware-lohn-sollstunden02

Die Stunden (hier 19:12 h) werden mit der falschen Lohnart (0001 Lohn) verknüpft.
Statt auf die Lohnart 934 greift die Automatik auf die Lohnart 0001 zurück.

Lösung: 

In der Ansicht Stundenerfassung in der Tabelle unten links die Zeile Grundlohnart anpassen.

Öffne das Dropdown Menü unter Lohnart in der ersten Zeile und wähle  0934 Aushilfslohn aus.

lexware-lohn-grundlohnart03


In der Abrechnung für den Minijobber erhältst du dann die korrekte Stundenabrechnung:

lexware-lohn-stundenlohn04

Hinweis: Die Beispielbilder zeigen nicht den aktuellen Mindestlohn an.

Lass uns über deinen nächsten Schritt sprechen.

Wir schauen gemeinsam, welches Wissen, welches Tool oder welche individuelle Lösung zu deinem Ablauf passt.

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